05 Dez 2011

Meisterschafts- und Ranglistenordnung des DSV – eine kurze Erläuterung von Dirk Bogumil

Da es insbesondere in dieser Saison einige  Ungereimtheiten und auch unglückliche Entscheidungen bei der Zulassung zur Deutschen Meisterschaft und der Vergabe der Wildcards gab, stelle ich an dieser Stelle einmal die wichtigsten Grundzüge der Meisterschafts- und Ranglistenordnung des DSV zusammen.

Nach der Definition des DSV sind Meisterschaften Welt-, Europa- und Deutsche Meisterschaften und bedürfen der vorherigen Zustimmung durch den DSV.

Ranglistenregatten sind die von einer Klassenvereinigung an den DSV gemeldeten Regatten, deren Ergebnisse in die Berechnung der Rangliste eingehen.

Ranglistenordnung:

Die aktuelle Rangliste dient als eine Qualifikationsgrundlage für die Teilnahme an Meisterschaften. Berechnungszeitraum für eine Rangliste ist ein Jahr. Für die aktuelle Rangliste gilt als Stichtag 14 Tage vor Meldeschluss der jeweiligen Meisterschaft. Die aktuelle Rangliste (oder Qualifikationsrangliste) umfasst, vom Stichtag an gerechnet, den Zeitraum für die zurückliegenden 12 Monate.

Eine Ranglistenregatta ist für mindestens 2 Tage auszuschreiben. Mehr als 4 Wettfahrten an einem Tag sind nicht zulässig. Es ist erforderlich, dass mindestens 10 Boote in einer Wettfahrt gestartet sind.

Die Ranglistenfaktoren werden von der Klassenvereinigung vergeben. Die Faktoren liegen zwischen 1,0 und 1,6, wobei mindestens die Hälfte aller vergebenen Faktoren kleiner oder gleich 1,2 sein muss. Zur Berechnung der Rangliste ist eine genau definierte Berechnungsformel anzuwenden. Jede Ranglistenregatta kann entsprechend der gesegelten Wettfahrten und dem sich daraus ergebenden Multiplikator m mal in die Wertung genommen werden. Der Multiplikator ist abhängig von der Zahl der gesegelten (unabhängig vom Streichresultat) Wettfahrten.

Bei einer gesegelten Wettfahrt ist der Multiplikator m = 1, bei zwei Wettfahrten m = 2 und bei drei Wettfahrten m = 3. Alle weiteren Multiplikatoren gelten nur für Regatten, die für mehr als 2 Tage ausgeschrieben sind. D.h., dann bei 4 oder 5 gesegelten Wettfahrten ist m = 4 und bei 6 oder mehr Wettfahrten ist m = 5. Das bedeutet im Einzelnen, wenn eine Ranglistenregatta wie oft üblich Samstag/Sonntag mit 5 Wettfahrten ausgeschrieben ist, kann diese Regatta bei mindesten 3 gesegelten Wettfahrten maximal 3mal in die Wertung genommen werden. Das ändert sich erst dann, wenn die Regatta über 3 oder mehr Tage ausgeschrieben ist. Dann könnte z.B. bei 5 ausgeschriebenen Wettfahrten von Freitag bis Sonntag und mindesten 4 gesegelten Wettfahrten diese Regatta 4mal in die Wertung genommen werden.

Meisterschaftsordnung:

Eine Bootsklasse (Jollen) ist nur Meisterschaftswürdig, wenn in der jeweiligen Jahresrangliste 60 Boote geführt werden, die mindestens 9 gültige Ranglistenwertungen aufweisen müssen. Das bedeutet u.a., dass ausschließlich Steuerleute zu einer Meisterschaft meldeberechtigt sind, die in der aktuellen Rangliste ihrer Klasse mit mindestens 25 Ranglistenpunkte aus mindestens 9 Ranglistenwertungen  geführt werden.

Die betreffende Klassenvereinigung darf bis zu zwei Wildcards vergeben, die zur Teilnahme an der Meisterschaft berechtigen. Der Antrag für eine Wildcard muss schriftlich bis zum Meldeschluss der Klassenvereinigung vorliegen.

Vergabe der Wildcards:

Bei der Vergabe der Wildcards gab es in den vergangenen Jahren immer wieder Kritik an der Entscheidung des von der Klassenvereinigung gewählten Vorstandes. Innerhalb des Vorstandes haben wir uns nunmehr auf folgende Vorgehensweise geeinigt:

  1. Sollte die Besatzung des von uns vergebenen Promobootes aus nachvollziehbaren Gründen (z.B. Krankheit, zu wenige Wertungen wegen Absage/Abbruch von Wettfahrten, Ausbildungsprüfungen u.Ä.) die Meisterschaftsqualifikation nicht erreichen, wird diese bei der Vergabe einer Wildcard bevorzugt behandelt.
  2. Des Weiteren kann im besonderen Fall ein Steuermann aus dem gastgebenden Verein, quasi als Entgegenkommen der KV an den Veranstalter, bevorzugt behandelt werden.
  3. Alle weiteren Vergaben der Wildcard werden innerhalb des Vorstandes im Einzelfall entschieden, wobei wir u.a. nach folgenden Kriterien abwägen (die Reihenfolge hier stellt keine Wertigkeit dar):
  • die Aktivitäten des Steuermanns in und für die Deutsche FD-Klassenvereinigung
  • der Zeitpunkt des Eingangs des Antrages
  • besondere Härtefälle (Krankheit, berufliche Verhinderung usw.)
  • gegebenenfalls Losverfahren.

Ich hoffe, dass ich mich bei diesem trockenen Thema einigermaßen verständlich ausgedrückt habe und wünsche allen Lesern, egal ob aktiver FD-Segler oder nicht, eine schöne und erfolgreiche Segelsaison 2012.

Des Weiteren wünsche ich mir, dass möglichst alle Meisterschafts – Interessenten sich rechtzeitig um die erforderlichen Ranglistenwertungen bemühen und Ihre Kraft nicht mit der Beantragung einer Wildcard verschwenden.

Dirk Bogumil

Vorstand 01.12.2011

 

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